EB Kennzeichen – LRA Nordsachsen, Oschatz, Torgau
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen EB steht für LRA Nordsachsen, Oschatz, Torgau (Sachsen). Zuständig ist Landratsamt Nordsachsen. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für EB
Landratsamt Nordsachsen
Richard-Wagner-Str. 7 A04509 Delitzsch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-11:30, Di 13:00-16:00
Kfz-Zulassung LRA Nordsachsen online →Landratsamt Nordsachsen
Friedrich-Naumann-Promenade 904758 Oschatz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-11:30, Di 13:00-19:00, Do 13:00-15:30
Kfz-Zulassung Oschatz online →Landratsamt Nordsachsen
Südring 1704860 Torgau
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-11:30, Di 13:00-16:00, Do 09:00-12:00
Kfz-Zulassung Torgau online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum EB-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen EB?
- Das Unterscheidungszeichen EB steht für LRA Nordsachsen, Oschatz, Torgau in Sachsen. Zuständig ist Landratsamt Nordsachsen.
- Wo bekomme ich EB-Kennzeichen?
- EB-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Delitzsch.
- Kann ich ein Fahrzeug mit EB-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk LRA Nordsachsen sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein EB-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (EB + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Sachsen
Alle Kennzeichen-Kürzel in Sachsen →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
